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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung
von Linen2GO für Unternehmen


1.
Vertragsschluss – Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-Unternehmenskunden“) gelten zwischen der Linen2GO Austria GmbH, FN 594096x (im Folgenden „L2G“ genannt) und dem Kunden („Benutzer“) für sämtliche Geschäftsbeziehungen insbesondere im Zusammenhang mit der Bestellung und der selbstständigen Abholung von Mietwäsche von einer Abholstation („Service-Box“). Die AGB gelten ausschließlich, sofern nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich vorgeht.


2. Allgemeine Bestimmungen

2.1. Benutzer haben sich für die Verwendung von Dienstleistungen von L2G und die Benutzung der Service-Boxen über die App zu registrieren und ein Benutzerkonto („Benutzerkonto“) anzulegen. Die Zustimmung zu diesen AGB‑Unternehmenskunden und der Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Registrierung. Dem Benutzer steht dadurch kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages mit L2G zu.

2.2. Der Benutzer hat bei der Registrierung eigene und echte unternehmensbezogene Daten anzugeben. Weiters ist bei der Registrierung eine Kreditkarte oder Debitkarte als gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen.

2.3. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Benutzer verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu aktualisieren.

2.4. Benutzer haben den Zugang zu ihrem Benutzerkonto vor unbefugten Dritten zu schützen. Bei Verdacht auf missbräuchlicher Verwendung ihres Benutzerkontos durch unbefugte Dritte sind Benutzer verpflichtet umgehend L2G darüber zu informieren.

2.5. L2G behält sich das Recht vor, Benutzerkonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für Benutzerkonten, die über einen längeren Zeitraum (mehr als 12 Monate) nicht genutzt wurden. Vor der Löschung eines solchen Kontos informiert L2G den Benutzer.

2.6. Im Rahmen der Verwendung der Service-Boxen verarbeitet L2G Informationen über Benutzer, einschließlich personenbezogener Daten. Hierzu gehören insbesondere solche Informationen, die Benutzer an L2G übermitteln. Nach Beendigung des Benutzungsvertrages werden die von dem jeweiligen Benutzer bereitgestellten, oder durch seine Nutzung generierten Daten gelöscht. Abweichend hiervon bewahrt L2G diese Informationen auch nach Vertragsende auf, soweit L2G hierzu gesetzlich verpflichtet ist, oder hieran ein berechtigtes Interesse hat. Aggregierte Daten, die durch die Nutzung generiert wurden (z.B. Statistiken) werden grundsätzlich auch nach Vertragsende weiterhin aufbewahrt (siehe Datenschutzerklärung).

3. Geteilte Benutzerkonten

3.1. Benutzern steht die Möglichkeit offen, ein registriertes Benutzerkonto auch gemeinsam mit mehreren Benutzern zu verwenden („Geteiltes Benutzerkonto“). Jeder Benutzer kann als Administrator („Gruppen-Administrator“) andere Benutzer zur Verwendung seines Benutzerkontos einladen.

3.2. Gruppenadministratoren haben eine gültige Gruppenzahlungsmethode für sämtliche Benutzer eines Gruppen-Benutzerkontos einzurichten, mit welcher Zahlungen für Dienstleistungen von L2G abgewickelt werden können. Gruppenadministratoren sind für alle Tätigkeiten, insbesondere Bestellungen, Vertragsabschlüsse und Zahlungen, von Benutzern ihres Gruppen‑Benutzerkontos verantwortlich und werden über sämtliche Tätigkeiten der Benutzer informiert.

3.3. Wenn ein einzelnes Benutzerkonto oder das Gruppen-Benutzerkonto gelöscht wird, werden dem Gruppenadministrator gegebenenfalls ausstehende Bestellungen oder Kosten für laufende Mietverträge in Rechnung gestellt.

3.4. Gruppenadministratoren haben die Benutzer des Gruppen-Benutzerkontos, die nicht genutzt werden zu löschen. (Austritte, oder sonstige Gründe)


4. Verfügbare Mietwäschemengen, Nutzungsdauer, Rückgabe nach Fristablauf

4.1. Grundsätzlich werden nur Mengen bis zu 1500 Wäscheteile an unternehmerisch tätige Benutzer abgegeben. Abrufmengen, die diese Anzahl überschreiten, sind ausschließlich durch individuelle schriftliche Vereinbarung möglich.

4.2. Es ist zu beachten, dass maximal dreimal in Folge Wäsche aus der Servicebox entnommen werden kann, ohne in diesem Zeitraum auch gebrauchte Wäsche zu retournieren. Spätestens bei der vierten Abholung muss gebrauchte Wäsche im Ausmaß von 33% der entnommenen Teile auch wieder retourniert werden. Erst dann kann man wieder saubere Wäsche aus der Servicebox entnehmen. Damit soll das Prinzip der Wäschevermietung und ein wirtschaftlicher Wäschekreislauf sichergestellt werden.

4.3. L2G ist bemüht LG2-Serviceboxen mit ausreichend Ware auszustatten. L2G übernimmt keine Haftung oder Garantie, dass zu jeder Zeit ausreichend Ware für alle Benutzer bereit steht.

4.4. Der Benutzer ist verpflichtet jedes Mietwäscheteil an L2G zurückzugeben. Die angegebenen Preise sind Pauschalpreise und enthalten die Servicekosten, Reinigungskosten und Mietzinsen und werden für eine Mietdauer von 16 Tagen verrechnet.

4.5. Wenn die Mietwäscheteile nach Ablauf von 16 Tagen Mietdauer nicht retourniert werden, wird durch L2G pro angefangene Woche, ein Mietzins in der Höhe von EUR 0,50 für kleine Teile (Polsterbezug, Handtuch, Badevorleger, Duschtuch) und EUR 1,14 für große Teile (Deckenbezug und Spannleintuch) verrechnet. Der Mietzins  wird bis zur vollständigen Erreichung des Ersatzpreises eines solchen Mietwäscheteiles an den Benutzer verrechnet.

 

5. Preise und Preisnachlässe/-korrekturen – Zahlungsart – Verzug

5.1. L2G behält sich das Recht vor, die Preise für die auf der Webseite oder L2G App ausgestellten Waren jederzeit zu ändern und versehentliche Fehler bei der Preisgestaltung zu korrigieren. Etwaige Preisänderungen haben keine Auswirkung auf die Preise von bereits entnommener Mietwäsche durch den Kunden.

5.2. Die auf der Webseite oder in der L2G App angegebenen Preise verstehen sich für alle Artikel in EUR und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3. Der Benutzer hat eine monatliche Servicepauschale von EUR 4,99 für die Benutzung des Benutzerkontos zu bezahlen. Diese Gebühr fällt für jedes Monat an, indem der Benutzer die Service-Box für zumindest einen Tag aktiv nutzt, indem er Mietwäsche entlehnt.

5.4. Als Zahlungsart wird ausschließlich die Bezahlung über Kredit- und Debitkarte akzeptiert.

5.5. Die Belastung des Kontos/der Kredit-/Debitkarte des Benutzers erfolgt mit der Bestätigung der Abholung der Mietwäsche durch den Benutzer. L2G überprüft die angegebenen Benutzerdaten und die Bonität der Benutzer bei berechtigtem Anlass mittels eines Datenabgleichs und/oder Durchführung einer Abfrage bei einem entsprechenden Dienstleister. Kann die Kreditkarte oder die angegebene Zahlungsmethode des Kunden nicht belastet/angewendet werden, so wird der Kunde aufgefordert eine gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen. Wird keine gültige Zahlungsmethode hinterlegt, hat der Kunde keine Möglichkeit Mietwäsche zu entnehmen. Der Kunde wird aufgefordert sämtliche entnommene Mietwäscheteile unverzüglich in das Wäschelager zurückzulegen.

5.6. Kommt ein Benutzer in Zahlungsverzug, so ist L2G berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,1% p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern.

 

6. Aufzeichnung der Zugänge

6.1. Der Benutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Service-Box videoüberwacht und die Zugänge aufgezeichnet werden. Die näheren Details der Datenverarbeitung können in der Datenschutzerklärung nachgelesen werden.

 

7. Beendigung der Vereinbarung

  •  

7.1. Sollten dem Benutzer zum Zeitpunkt der Beendigung noch Wäscheteile zugewiesen sein, hat er diese an L2G zum vorgesehen Zeitpunkt, spätestens jedoch binnen 16 Tagen, zu retournieren.

7.2. Wird die Mietwäsche bei Vertragsbeendigung nicht vollständig an L2G zurückgebracht, kann L2G sämtliche beim Benutzer befindliche Mietwäsche zum jeweils gültigen Ersatzpreis an den Benutzer verrechnen.

 

8. Gewährleistung bei Mängeln

8.1. L2G stellt Textilien zur Entnahme für den Benutzer in der Service-Box bereit. Der Benutzer hat die entnommene Mietwäsche vor der Benutzung auf Mängel zu prüfen. Stellt der Benutzer vor der Benutzung einen Mangel (Flecken, Beschädigungen) fest, hat er die mangelhafte Mietwäsche in der Service-Box unbenutzt binnen 16 Tagen zurückzugeben. Sämtliche reklamierten Teile werden von L2G kontrolliert und bei berechtigter Reklamation wird der Mietwäschepreis bei der nächsten Entnahme gutgeschrieben. Erfolgt binnen 16 Tagen keine Reklamation, gilt die Ware als mangelfrei durch den Kunden übernommen.

8.2. Der Benutzer hat die Mietwäsche pfleglich und zweckentsprechend zu verwenden. L2G behält sich vor, übermäßig verschmutzte sowie zweckentfremdet benutzte Mietwäsche zum Ersatzpreis an den Kunden in Rechnung zu stellen.

 

9. Haftung für Schäden

9.1. L2G betreibt alle Anlagen sorgfältig entsprechend den technischen Standards. Die Haftung von L2G für vertragliche Pflichtverletzungen sowie für deliktische Schadenersatzansprüche ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Die Haftung von L2G für Schäden aller Art ist überdies mit EUR 1.000,-- begrenzt.

9.2. L2G haftet im genannten Rahmen insbesondere nicht für nicht spezifisch produktbezogene Informationen und Empfehlungen, die unentgeltlich abgegeben werden, sowie für Hyperlinks, die auf fremde Angebote verweisen.

9.3. Der Benutzer haftet dafür, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf seine Zugangsdaten oder auf das Benutzerkonto haben; eine dadurch mögliche, widerrechtliche Nutzung der Service-Box geht zu Lasten des Benutzers.

 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. L2G behält Eigentum an sämtlicher Mietwäsche vor.

10.2. Der Benutzer ist verpflichtet Mietwäsche vor Verwendung unbefugter Dritter, insbesondere vor Beschädigungen oder Vernichtung der Mietwäsche zu bewahren.

 

11. Produktverfügbarkeit und Einschränkungen

11.1 Die Mengen und das Sortiment der angebotenen Mietwäsche kann abhängig von der saisonalen Verfügbarkeit oder Auslastung schwanken. L2G behält sich das Recht vor, die Mengen und das Sortiment der Mietwäsche jederzeit zu ändern.

 

12. Salvatorische Klausel

12.1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB‑Unternehmenskunden unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitest möglich nahekommen.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Geltung des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen (IPRG, EVÜ) werden ausgeschlossen. Bei Verträgen mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien, Innere Stadt vereinbart.

14. Erklärung zum Datenschutz

14.1. In der Datenschutzerklärung von L2G wird eingehend beschrieben, wie personenbezogenen Daten verarbeitet und welche Maßnahmen zu deren Schutz gesetzt werden. Zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses werden personenbezogene Daten verarbeitet und an Dritte (wie zum Beispiel Zahlungsdienstleister) ausschließlich zu diesem Zweck weitergegeben. Der Benutzer ist berechtigt jederzeit die Weitergabe der Daten zu untersagen. L2G speichert die Benutzerdaten und sendet diese zusammen mit diesen AGB‑Unternehmenskunden dem Benutzer per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit über www.linen2go.at eingesehen werden. Die Bestelldaten können im Benutzerkonto eingesehen werden.

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